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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mieter/in

1.1. Der/die Mieter/in muss bei Mietantritt mindestens 20 Jahre alt und im Besitz eines seit mindestens zwei Jahren gültigen Führerausweises für Personenwagen sein. Gemäss schweizerischem Führerausweis entspricht dies der Kategorie B (bis 3.5 Tonnen).

 

2. Zahlung / Kaution

2.1. Der gesamte Mietbetrag inklusive der Kaution ist spätestens 30 Tage vor der Abreise zu begleichen.

2.2. Es ist eine Kaution von 1'000 CHF zu hinterlegen.

2.3. Die gesamte Kaution wird innerhalb von 7 Tagen dem Mieter zurückerstattet, sofern keine Mängel vorliegen.

 

3. Stornierungsbedingungen / Annullierung

3.1. Stornierung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Buchungsbetrags.
3.2.Stornierung bei weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des Buchungsbetrags.

3.3. Eine Annullationskosten- / Reiseversicherung ist Sache des Mieters. 

 

4. Versicherung

4.1. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Der Selbstbehalt beträgt 1'000 CHF.

4.2. Der Pannendienst ist in ganz Europa inklusive.

 

5. Unfall

5.1.Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei und der Vermieter zu kontaktieren. Der Unfall ist gemäss Europäischem Unfallprotokoll

zu dokumentieren. 

5.2 Der Vermieter haftet in keiner Sache für entstandene Schäden durch den Mieter.

6. Schäden / Reparaturen

6.1 Über Schäden oder Reparaturen muss der Vermieter sofort informiert werden.

 

7. Verdeckte Mängel

7.1 Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs verdeckte oder unbemerkte Mängel  entdeckt, so hat der Vermieter Anrecht auf eine Instandstellung.

 

8. Sorgfaltspflicht

8.1. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen.

8.2. Das Weitervermieten ist untersagt.

8.3. Im Fahrzeug gilt allgemeines Rauchverbot.

8.4. Der/die Mieter/in Haftet für einen unsachgemässen Umgang.

8.5. Das Fahrzeug darf nicht als Sachtransportmittel eingesetzt werden.

10. Fahrzeugreinigung

10.1. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe besenrein gereinigt sein.

10.2. Für eine übermässige Verschmutzung oder Abnutzung haftet der/die Mieter/in.

11. Haftung

11.1 Der Mieter haftet für durch Ihn verursachte Folgeschäden.

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